Das BFSG kommt – und Sie sind nicht allein

Mohamed Abdalla
Digital Marketing Specialist

Am 28. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das viele Onlineshops betrifft – und langfristig das Einkaufserlebnis für alle verbessern soll. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet B2C-Webshops in Deutschland dazu, ihre Inhalte so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt nutzbar sind. Dazu gehören barrierefreie Navigation, klare Strukturen, beschreibende Alt-Texte und die Kompatibilität mit Hilfstechnologien. Klingt nach viel? Keine Sorge – wenn Sie bereits mit loadbee arbeiten, haben Sie schon einige wichtige Schritte erledigt.
Was bedeutet das BFSG konkret?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit um (EU 2019/882) und gilt für nahezu alle Onlineangebote, die sich an Endverbraucher richten.
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Die Vorgaben orientieren sich an etablierten Standards wie WCAG 2.1 AA und EN 301 549. Das bedeutet zum Beispiel:
- Ihre Inhalte sollten mit der Tastatur vollständig bedienbar sein
- Produktbilder benötigen beschreibende Alt-Texte
- Farbkontraste müssen gut erkennbar und lesbar sein
- Die Seitenstruktur muss auch für Screenreader verständlich sein
Barrierefreiheit – mehr als ein Pflichtprogramm
Viele wichtige Anforderungen sind in unserer Plattform bereits berücksichtigt:
- Unsere Standardlayouts bieten eine klare, leicht verständliche Struktur
- Die Farbgestaltung bleibt markenkonform – ein Kontrast-Button sorgt für hohe Lesbarkeit dank Graustufen- und Kontrastdarstellung.
- Sie können Alt-Texte direkt über Ihre Produktdaten pflegen
- Unser Referenz-Layout erreicht 99 von 100 Punkten im Google Lighthouse Accessibility-Test
- Und wir entwickeln laufend weiter – mit einem klaren Fokus auf Barrierefreiheit
Das Beste: Diese Maßnahmen greifen automatisch in allen Shops, in denen Sie über loadbee Inhalte ausspielen.
Bei individuellen Layouts liegt die Verantwortung für Barrierefreiheit zwar bei Ihnen oder Ihren Dienstleistern – aber unser Framework macht es einfach, barrierefreie Lösungen umzusetzen.
Gemeinsam zur barrierefreien Produktkommunikation
Barrierefreiheit muss kein Zusatzaufwand sein – sie kann Teil Ihrer Markenidentität werden. Ein durchdachtes, barrierefreies Produktprofil stärkt nicht nur das Nutzererlebnis, sondern schafft auch Vertrauen. Und Vertrauen ist oft der entscheidende Faktor für den Kaufabschluss.
Wir bei loadbee möchten Sie dabei unterstützen – mit Technologie, die zugänglich denkt.
Sie möchten barrierefreie Produktwelten umsetzen – effizient und zuverlässig?
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen. Schreiben Sie uns: sales@loadbee.com
Die auf unserer Webseite veröffentlichten Blogbeiträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, technische oder geschäftliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Die Inhalte geben die Meinung der jeweiligen Autoren wieder und müssen nicht mit der offiziellen Haltung des Unternehmens übereinstimmen. Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung oder das Vertrauen auf die in den Blogbeiträgen enthaltenen Informationen entstehen, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Sofern in den Blogbeiträgen auf externe Links verwiesen wird, werden diese lediglich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft, jedoch übernehmen wir keine Verantwortung für deren Inhalte oder etwaige Änderungen. Es möglich, dass sie nach Veröffentlichung zu fremden Inhalten führen, die wir regelmäßig nicht überprüfen können. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Falls Sie konkrete rechtliche oder geschäftliche Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Experten zu konsultieren.